Herzlich willkommen
Der Verband entstand 1979 durch Fusion der ehemaligen selbständigen Landesverbände Baden und Württemberg. So wurde ein einheitlicher und schlagkräftiger Berufsverband gegründet. Seine Mitglieder sind aktive und ehemalige (Ober-)Bürgermeister und (Ober-)Bürgermeisterinnen sowie Beigeordnete der 1101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Der mitgliederstärkste Bürgermeisterverband in Deutschland mit rd. 2000 Mitgliedern hat großes politisches Gewicht. Der Verband hat die satzungsgemäße Aufgabe, die berufsständischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, kulturellen und sozialen Belange der Mitglieder zu fördern.
Er ist Sprachrohr der kommunalen Wahlbeamten und vertritt die Allgemeininteressen seiner Mitglieder gegenüber Gesetzgebung, Regierung und Institutionen. Der Verband ist parteipolitisch ungebunden.
Über die Zusammensetzung des Präsidiums, der Kreisverbände und weitere Details über unseren Verband und seine Arbeit können Sie sich auf diesen Seiten informieren. Dazu lade ich Sie recht herzlich ein.
Ihr
Michael Makurath, Präsident
Oberbürgermeister
16.12.2022
Informationsaustausch im Landtag
Auf Einladung der kommunalpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Swantje Sperling MdL, fand am 15.12.2022 am Rande der Beratungen des Landeshaushalts ein Informationsaustausch im Landtag statt. Gegenstand des Gesprächs mit Präsident Michael Makurath und Vizepräsident Jürgen Kiesl waren u.a. der Stand des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlrechts und die Situation der Baden-Württembergischen Bürgermeister/-innen.

v.l.n.r.: Präsident Michael Makurath, Swantje Sperling MdL, Vizepräsident Jürgen Kiesl
06.07.2022
Kommunalpolitische Kundgebung am 01.07.2022
In Gerlingen fand jüngst die Kundgebung des Verbandes statt. Präsident Michael Makurath brachte die Forderungen und Anregungen für die ca. 1000 aktive Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes auf den Punkt und die Vertreter aus Politik und der kommunalen Familie hörten interessiert zu.
Unter den Zuhörern war zuvorderst Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der seinerseits teilweise auf die vorgebrachten Punkte in seiner anschließenden Rede einging.
Die Vertreter der Fraktionen des Landtags und vom Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag verfolgten aufmerksam die Forderungen und Verbandsziele, um die Rahmenbedingungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land zu verbessern.
Rede von Präsident Makurath als PDF zum Download (132 KB)
Fotos: Simone Schrauth Fotografie
Präsident OB Michael Makurath, MP Winfried Kretschmann
Präsident OB Michael Makurath, MP Winfried Kretschmann, BM Jürgen Kiesl, Dr. Markus Rösler MdL, BM Dirk Oestringer
Präsident OB Makurath, MP Winfried Kretschmann, BM a.D. Harald Ehrler (Geschäftsführer Verband Baden-Württembergischer Bürgermeister e.V.)
Präsident OB Michael Makurath, Staatsrätin Barbara Bosch
Präsident OB Michael Makurath, OB´in a.D Gudrun Heute-Bluhm (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetag BW), Dr. Markus Rösler MdL
Dr. Markus Rösler MdL, BM Dirk Oestringer, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Staatsrätin Barbara Bosch

Präsident OB Makurath und Ministerpräsident Kretschmann
(Simone Schrauth Fotografie)
02.03.2022
Auch ehrenamtliche Bürgermeister/-innen erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung – Aufwandsentschädigungsgesetz wird geändert
Dank einer Intervention des Verbands baden-württembergischer Bürgermeister e.V. konnte nun eine Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes bewirkt werden, durch die auch die ehrenamtlichen Bürgermeister Baden-Württembergs in den Genuss der einmaligen Corona-Sonderzahlung kommen.
Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung sah vor, dass Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und damit auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gem. § 42 (2) GemO ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen werden sollen. Hiergegen hat sich der Verband im Schulterschluss mit dem Städte- und Gemeindetag gegenüber dem Finanz- und Innenministerium geäußert. Gerade die Berufsgruppe der ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen trägt in den kleinsten Gemeinden des Landes neben ihrem Hauptberuf die Verantwortung für die Gemeindeverwaltung und dies grundsätzlich im gleichen Umfang, wie die hauptamtlichen Bürgermeister/-innen in den größeren Gemeinden. Hinzu kommt, dass in diesen kleinen Kommunen mit weniger als 2000 Einwohner/-innen den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern regelmäßig auch kein leistungsfähiger Verwaltungsapparat zur Seite steht, so dass die Herausforderungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht erheblich sind und sich von denen der übrigen Bürgermeister-/innen nicht in einem Umfang unterscheiden, der eine solche Differenzierung begründen könnte.
Präsident Michael Makurath: „Vor diesem Hintergrund halte ich es im Interesse der Gleichbehandlung für zwingend notwendig, auch für die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen die Möglichkeit zu eröffnen, in den Genuss der Zulage zu kommen. Eine solche Regelung kostet das Land Baden-Württemberg keinen Cent, erscheint jedoch im Interesse der besonderen Wertschätzung des Landes gegenüber dem Ehrenamt unverzichtbar. Ich freue mich sehr, dass Herrn Innenminister Strobl den Argumenten unseres Verbandes gefolgt ist und dem Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes vorlegen wird.“

Corona-Sonderzahlung